Der Wirt hatte im Vorgespräch darauf hingewiesen „Bands und DJs müssen über unsere Hausanlage spielen und dürfen 90 dB nach 22:00 Uhr nicht überschreiten“. Aber wie laut oder leise ist das? Wir möchten einige Beispiele geben und uns diesem sensiblen Thema widmen.
Mehr, schneller, größer, lauter und was macht der Nachbar? Der wird immer empfindlicher, egal, ob in ländlichen Gebieten oder in der Stadt, „Lärm“ empfindet jeder anders. Nicht nur Restaurants, Schausteller und Konzertveranstalter sehen sich der Lärmschutzverordnung und immer strengeren Richtlinien ausgesetzt. Es klagt die Nachbarschaft gegen das Hotel- und Gastronomiegewerbe, das ist leider keine Seltenheit mehr.
Nur, was ist eigentlich wie laut?
Wenn Sie eine Hochzeit oder eine andere Feier planen, kann es hilfreich sein, etwas über Richtwerte, Bestimmungen und Lautstärken zu wissen.
Einige Lautstärkenbeispiele mit Dezibelangabe
080-090 Dezibel = Laute Gespräche, Küchengeräte, Staubsauger, normale Verkehrsstraßen am Tag
090-095 Dezibel = Hauptverkehrsstraßen mit LKW Verkehr, Elektro-Rasenmäher, Großraumbüros
095-100 Dezibel = Bohrmaschine, Jazz-Schlagzeuger, Saxofon, Trompete, Autobahn
100-110 Dezibel = Eisenbahn, U-Bahn, Discotheken, Rockdrummer (2m Entfernung)
110-120 Dezibel = Kreissäge, Gewitterdonner, Presslufthammer
Es geht lauter, es geht leiser, aber was ist für eine Feier realistisch? Wir haben über 4 Wochen mit einem geeichten Schallpegelmessgerät Messungen bei Firmenevents, Hochzeiten und Geburtstagen gemacht.
Lautstärken bei Events, Hochzeiten und Partys
Unser Ergebnisse bei privaten Feiern und Hochzeiten:
- Empfang im Freien (50 Gäste) ca. 85 dB
- Sektempfang im Restaurant (50 Gäste) ca. 93 dB
- Saxofonspieler unplugged (2m Entfernung) ca. 89-95 dB
- Begrüßungsrede ohne Mikrofon ca. 83 dB
- Applaus nach Hochzeitsrede (70 Gäste) ca. 96 dB
- Kaffee, Kuchen und 5 spielende Kinder ca. 94-98 dB
- die Hauptspeise ist serviert (90 Gäste) ca. 88 dB
- Thekenbetrieb (Kaffeemaschine, Gläser spülen usw.) ca. 88-93 dB
- ein lustiges Spiel wird vorgetragen (über 100 Gäste) ca. 90-102 dB
Natürlich schwanken diese Werte, es gibt immer wieder „Spitzen“, die besonders herausragen (ein Baby schreit, ein Hund bellt), die haben wir hierbei nicht berücksichtigt.
Aktuelle Richtlinien für uns als Liveband
Zunehmend treffen wir auf Schallpegelmessgeräte in Gaststätten und auch in Konzerthallen. Exakte Messungen erfordern allerdings ein fundiertes Wissen und nicht immer wird im Umgang mit dieser Technik alles richtig gemacht. Mehrfach wird auch auf „Zimmerlautstärke ab 22:00 Uhr“ verwiesen oder „Bässe bitte aus“. Auch zu diesem Thema gibt es leider viele falsche Informationen. Schnell wird dann pauschalisiert und es gibt eine Vorgabe für die Feier: „Band nicht lauter als 92 dB“.
Wenn aber ein Rasentrimmer 92-94 dB erzeugt und selbst in der Restaurantküche fast 96 dB bei normalem Küchenbetrieb von uns gemessen werden, ist es vielleicht verständlich, dass wir eine Vorgabe von 90-92 dB für uns als Liveband als „unfair“ empfinden und wenn dann noch unsere Bandsteckdose am Messgerät angeschlossen wird und bei einer Überschreitung der Strom weg ist…..
Aus diesem Grund ist unser Bandprojekt „Zimmerlautstärke“ geboren! Wir haben unsere Instrumente angepasst und ja, wir können Livemusik in Zimmerlautstärke liefern! Wir schaffen auch als Coverband Livemusik unter 92 dB und für Veranstaltungen, bei der Musik besonders leise sein soll, auch unter 90 dB! Unser Name ist Programm: Wir können wirklich leise und haben dies mehr als einmal unter Beweis gestellt. Das Thema Lautstärke wird fast überall angesprochen. Auch Schallpegelmessgeräte wie beispielsweise dieses sehen wir immer öfter.
Beispiel Dezibel Messgerät

Zimmerlautstärke in 90-92 dB, wir können das!
Sollte Sie das Thema rechtlich interessieren, dann finden Sie hier einen Bericht über die aktuellen Richtlinien- und Lärmschutzbestimmungen. Lassen Sie sich nicht so schnell bange machen. Die Lärmschutzverordnung gilt für ALLE, auch für den in seiner Ruhe gestörten Nachbarn. Irgendetwas zu hören genügt nicht und ist auch kein „Freibrief“ dafür, die nicht zuständige Polizei samt Streifenwagen anzufordern. Vielleicht laden Sie die Nachbarn einfach mit zu Ihrer Veranstaltung ein!
Und falls es lärmschutztechnisch keine Vorgaben gibt: Wir können natürlich auch laut!

